Erklärung zur Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaik-Materialien und -Zubehör gemäß §12 Abs. 3 UStG.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Diese Steuerbefreiung gilt nur für Solarprodukte (PV-Module, Wechselrichter, Speicher, Zubehör, Komplettanlagen). LED-Beleuchtung und Wallboxen sind nicht steuerbefreit und werden immer mit 19% Mehrwertsteuer berechnet - unabhängig vom Kundentyp.
Hiermit erkläre ich, dass ich Betreiber einer Photovoltaikanlage bin und die erworbenen Solar-Komponenten (z. B. Solarmodule, Wechselrichter, Speicher) für diese Anlage bestimmt sind.
Mit dem Kauf erfülle ich folgende Bedingungen:
- Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen oder anderen Gebäuden installiert, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden.
- Die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage gemäß Marktstammdatenregister (MaStR) beträgt nicht mehr als 30 kW (peak).
Hinweis zur Mehrwertsteuerbefreiung:
Gemäß §12 Abs. 3 des deutschen Umsatzsteuergesetzes (UStG) können PV-Materialien und -Zubehör unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) befreit sein. Wenn Sie die oben genannten Anforderungen für eine Steuerbefreiung erfüllen, aktivieren Sie bitte die entsprechende Option im Bestellvorgang.
Bitte beachten Sie, dass möglicherweise ein Nachweis erforderlich ist, der Ihre Berechtigung zur Umsatzsteuerbefreiung bestätigt. Diese Option steht ausschließlich für Kunden zur Verfügung, die die gesetzlichen Voraussetzungen für PV-Materialien und -Zubehör gemäß §12 Abs. 3 UStG erfüllen.
Haftung des Kunden für falsche Angaben:
Der Kunde haftet für falsche oder unvollständige Angaben zur Berechtigung der Mehrwertsteuerbefreiung.